02 · Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung

Wenn jemand seine Angelegenheiten krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr allein regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung. Seit der Reform 2023 stehen dabei die Wünsche und die Selbstbestimmung der betreuten Person im Mittelpunkt.

Worum es geht

Unterstützung, die die eigene Entscheidung stärkt.

Eine Betreuung wird nur eingerichtet, soweit sie wirklich erforderlich ist, und niemals gegen den freien Willen der betroffenen Person (§ 1814 BGB). Sie bedeutet keine Entmündigung: Die betreute Person bleibt geschäftsfähig, soweit sie Bedeutung und Tragweite ihres Handelns erfassen kann.

Der Betreuer nimmt die Angelegenheiten so wahr, dass die betreute Person ihr Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach ihren eigenen Wünschen gestalten kann (§ 1821 BGB) – und arbeitet dabei unter der Aufsicht des Betreuungsgerichts.

Aufgabenbereiche

Das Betreuungsgericht ordnet ausdrücklich nur die Bereiche an, in denen tatsächlich Unterstützung nötig ist (§ 1815 BGB). Häufige Aufgabenbereiche sind:

01

Vermögens­angelegenheiten

Konten und Zahlungen, Einnahmen und Ausgaben, Verträge und – wo nötig – die Ordnung bestehender Verbindlichkeiten.

02

Gesundheitssorge

Abstimmung mit Ärzten, Kliniken und Kassen sowie Einwilligung in ärztliche Maßnahmen – schwerwiegende Eingriffe nur mit Genehmigung des Gerichts.

03

Aufenthalts­bestimmung

Fragen des gewöhnlichen Aufenthalts. Eine freiheitsentziehende Unterbringung ist stets an eine gesonderte gerichtliche Genehmigung gebunden.

04

Wohnungs­angelegenheiten

Erhalt und Verwaltung des Wohnraums. Die Aufgabe einer Wohnung ist genehmigungspflichtig und wird nur mit Bedacht veranlasst.

05

Behörden & Sozial­leistungen

Anträge auf Grundsicherung, Rente, Pflege- und Eingliederungsleistungen, Schriftverkehr mit Ämtern und Kassen, Widersprüche und Fristen.

06

Post & Kommunikation

Entgegennahme und Bearbeitung der Post – aber nur, wenn das Gericht diesen Bereich ausdrücklich angeordnet hat.

In der Praxis

Was wir konkret übernehmen.

Die häufigste Frage lautet: „Was macht ein Betreuer eigentlich?" Diese Aufgaben stehen – je nach angeordnetem Aufgabenbereich – im Mittelpunkt.

  • Persönlicher Kontakt, Besuche und das Ermitteln der Wünsche
  • Konten führen, Zahlungen leisten, Haushalt planen
  • Anträge stellen: Grundsicherung, Pflegegrad, Wohngeld, Rente
  • Schriftverkehr mit Behörden, Kranken- und Pflegekassen
  • Pflege, Betreuungsplatz und Hilfen organisieren
  • Einwilligung in ärztliche Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitssorge
  • Jahresbericht und Rechnungslegung an das Betreuungsgericht
  • Fristen wahren, Bescheide prüfen, Widersprüche einlegen
Für rechtliche Betreuer

Erste Anlaufstelle für Betreuerinnen und Betreuer.

Wir verbinden anwaltliches Know-how mit eigener Betreuungspraxis. Stoßen Sie im Rahmen Ihrer Betreuung auf rechtliche Fragen – mit Gericht, Behörden oder Dritten –, unterstützen wir mit ganzheitlichen Lösungen: von der Einschätzung bis, wenn nötig, zur anwaltlichen Vertretung.

Termin vereinbaren ↗︎
Unterlagen-Check-upJahresbericht, Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung geprüft.
Prüfung von Anträgen & GenehmigungenGenehmigungspflichtige Maßnahmen sauber vorbereitet und formuliert.
Konflikte mit Gericht & BehördenRechtliche Einschätzung, Schriftsätze und – wenn erforderlich – Vertretung.
Organisation & SoftwareUnterstützung bei Fristenverwaltung, Abläufen und Betreuungssoftware.
Ablauf, Kosten & Dauer

Häufige Fragen zur rechtlichen Betreuung.

Vom ersten Anstoß bis zur Bestellung, was eine Betreuung kostet und wie lange sie dauert – Schritt für Schritt erklärt.

Wie wird eine Betreuung eingerichtet? Der Ablauf.
  1. Anregung. Den Anstoß gibt die betroffene Person selbst oder eine dritte Person (Angehörige, Klinik, Soziale Dienste). Das Anregungsformular lässt sich online herunterladen.
    Justiz-Serviceportal ↗︎
  2. Amtsgericht. Die Anregung geht an das Betreuungsgericht (Amtsgericht), in dessen Bezirk die zu betreuende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  3. Betreuungsbehörde. Das Gericht beteiligt die zuständige Betreuungsbehörde. Diese nimmt Kontakt zur betroffenen Person auf und erstellt einen Sozialbericht für das Gericht.
    Betreuungsbehörde Stadt Kassel ↗︎  ·  Landkreis Kassel ↗︎
  4. Ärztliches Zeugnis. Es muss ein ärztliches Attest bzw. Gutachten vorliegen, das die medizinischen Voraussetzungen bestätigt und dokumentiert. Es kann bei Haus- oder Facharzt selbst eingeholt oder vom Gericht angeordnet werden.
  5. Anhörung. Das Gericht hört die betroffene Person persönlich an – in der Regel gemeinsam mit dem künftigen Betreuer.
  6. Beschluss. Danach ergeht der Beschluss mit den angeordneten Aufgabenbereichen – die Betreuung beginnt.
Was kostet eine Betreuung?
Die Vergütung einer berufsmäßigen rechtlichen Betreuung richtet sich nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) und fällt unterschiedlich hoch aus. Maßgeblich sind vor allem die Wohnsituation (eigener Haushalt oder stationäre Einrichtung), die Vermögenssituation (vermögend oder mittellos) und die Dauer der bereits laufenden Betreuung – die monatlichen Fallpauschalen sinken mit der Zeit.

Bezahlt wird nach dem Vermögen der betreuten Person: Vermögende tragen die monatliche Vergütung selbst, bei Mittellosigkeit übernimmt sie die Staatskasse.
Quick-Check „vermögend oder mittellos?"
Als grobe Orientierung: Liegt das einzusetzende Vermögen unterhalb des gesetzlichen Schonbetrags (Stand 2024 rund 10.000 €), gilt man in der Regel als mittellos – dann zahlt die Staatskasse. Selbst genutztes Wohneigentum und bestimmte Rücklagen bleiben unberücksichtigt. Die genaue Einordnung trifft das Gericht.
Wie lange dauert eine Betreuung – und kann sie geändert werden?
Das Gericht bestimmt einen Überprüfungszeitpunkt. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich spätestens nach sieben Jahren; wurde die Maßnahme gegen den erklärten Willen der betroffenen Person angeordnet, ist über die erstmalige Verlängerung spätestens nach zwei Jahren zu entscheiden. Der Betreuer wird stets nur im gerichtlich angeordneten Umfang tätig. Die Betreuung ist jederzeit auf Wunsch der betroffenen Person aufhebbar, wenn die Voraussetzungen entfallen, und der Umfang lässt sich anpassen – auf Anregung des Betreuers oder auf ausdrücklichen Wunsch der betreuten Person (Erweiterung wie Einschränkung).
Wie ist die Haftung abgesichert?
Auch in der Betreuung lassen sich Fehler trotz sorgfältiger Arbeitsweise nie vollständig ausschließen. Für diesen Fall besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für einen etwaigen Schaden auf, sodass der betreuten Person keine Nachteile entstehen.

Amtliche Unterlagen & Rechtsgrundlagen

Zum Nachlesen bei den amtlichen Quellen – die maßgeblichen Vorschriften und die offizielle Broschüre des Bundesjustizministeriums.

BMJ-Broschüre „Betreuungsrecht"Bundesministerium der Justiz · PDF §§ 1814 ff. BGBRechtliche Betreuung · gesetze-im-internet.de Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)Aufgaben der Akteure · gesetze-im-internet.de Betreuungsrecht nach der Reform 2023Überblick des BMJ · Web

Abgrenzung. Eine rechtliche Betreuung wird durch das Betreuungsgericht bestellt und ist von der anwaltlichen Beratung und Vertretung der betreuten Person zu unterscheiden. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.