01 · Anwaltliche Tätigkeit

Rechtsberatung & Vertretung

Klare Einordnung von Bescheiden, Verträgen, Forderungen und laufenden Konflikten – für Privatpersonen, Selbstständige und kleinere Unternehmen in Kassel und Umgebung.

Tätigkeitsfelder

Aufenthalt & Migration

Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Familiennachzug und Verfahren gegenüber der Ausländerbehörde – mit benanntem Verfahrensplan statt allgemeiner Begleitung.

TitelEinbürgerungNachzug
Typische Anliegen
  • Verlängerung, Wechsel oder erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU
  • Einbürgerung, auch bei Mehrstaatigkeit
  • Ehegatten- und Kindernachzug, Verpflichtungserklärung
  • Fiktionsbescheinigung und Verlängerung bei laufendem Verfahren
  • Ablehnungsbescheide, Ausweisung, Abschiebungsandrohung
Migrationsrechtlicher Verfahrensplan

Statt allgemeiner Begleitung erhalten Sie einen benannten Plan – wer zuständig ist, was fehlt, was in welcher Reihenfolge folgt.

  1. Ausgangsanalyse
  2. Dokumentencheckliste
  3. Verfahrensschritte
  4. Zuständigkeiten
  5. Voraussichtliche Risiken
  6. Vorbereitung der Behördenkommunikation
  7. Optionale Vertretung

Frist: Gegen einen ablehnenden Bescheid gilt in der Regel ein Monat ab Zustellung. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Nicht umfasst: Asylverfahren.

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Miet- & Vertragsrecht

Mietverhältnisse von der Nebenkostenabrechnung bis zur Kündigung – und die Prüfung und Gestaltung von Verträgen im Alltag und Geschäftsverkehr.

MieteNebenkostenVerträge
Mietrecht
  • Nebenkostenabrechnung prüfen: Umlageschlüssel, umlagefähige Positionen, Vorauszahlungen
  • Mieterhöhung und Modernisierungsankündigung auf Wirksamkeit prüfen
  • Eigenbedarfs- und fristlose Kündigung, Widerspruch und Härtegründe
  • Mängel, Mietminderung, Instandsetzung
  • Kaution: Einbehalt, Abrechnung, Rückzahlung
Vertragsrecht
  • Kauf-, Werk-, Dienst- und Dienstleistungsverträge prüfen und gestalten
  • AGB-Prüfung für Selbstständige und kleinere Unternehmen
  • Rücktritt, Widerruf, Gewährleistung und Schadensersatz
  • Vertragsanpassung und einvernehmliche Beendigung

Fristen: Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung sind binnen zwölf Monaten ab Zugang zu erheben. Der Widerspruch gegen eine Kündigung ist spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zu erklären.

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Forderungen & Mahnwesen

Offene Forderungen durchsetzen oder abwehren – von der ersten Mahnung über den Mahnbescheid bis zur Zwangsvollstreckung. Auch bei Verkehrsunfällen.

MahnungMahnbescheidVerkehrsunfall
Wenn Sie Geld bekommen
  • Außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
  • Gerichtliches Mahnverfahren und Titulierung
  • Zwangsvollstreckung, Pfändung, Vermögensauskunft
  • Verjährung hemmen, bevor sie eintritt
Wenn Geld von Ihnen verlangt wird
  • Widerspruch gegen den Mahnbescheid – zwei Wochen ab Zustellung
  • Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
  • Prüfung von Grund und Höhe, Verjährungseinrede
  • Vollstreckungsschutz, Ratenzahlung, Vergleich
Verkehrsunfallsachen
  • Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung
  • Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen
  • Sachverständigenkosten und Schmerzensgeld
  • Quotenstreit und Mithaftung

Frist: Ab Zustellung des Mahnbescheids haben Sie zwei Wochen für den Widerspruch. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre zum Jahresende.

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Verwaltung & Behörden

Bescheide prüfen, Fristen und Widersprüche wahren und die Kommunikation mit Ämtern verlässlich führen – bis zum Verwaltungsgericht.

BescheideWiderspruchFristen
Typische Anliegen
  • Widerspruch und Klage gegen belastende Bescheide
  • Gewerbe-, Gaststätten- und Genehmigungsrecht
  • Bescheide über Sozialleistungen, Rückforderungen und Erstattungen
  • Akteneinsicht und Anhörung im Verwaltungsverfahren
  • Untätigkeitsklage, wenn die Behörde nicht entscheidet
  • Eilrechtsschutz, wenn eine Maßnahme sofort wirkt

Frist: In der Regel ein Monat ab Zustellung für Widerspruch oder Klage. Entscheidend ist die Rechtsbehelfsbelehrung – fehlt sie, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

Nicht umfasst: Steuer- und Finanzverwaltungsrecht.

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Strafverteidigung

Von Vorladung, Durchsuchung und Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung – mit früher Akteneinsicht statt vorschneller Aussage.

ErmittlungAkteneinsichtHauptverhandlung
Was zuerst zählt
  • Schweigen ist Ihr Recht und schadet Ihnen nicht
  • Akteneinsicht vor jeder Einlassung – erst dann lässt sich entscheiden
  • Keine Angaben gegenüber der Polizei ohne vorherige Abstimmung
Verfahrensstadien
  • Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung
  • Strafbefehl: Einspruch binnen zwei Wochen ab Zustellung
  • Hauptverhandlung vor Amts- oder Landgericht
  • Berufung und Revision
  • Nebenklage- und Zeugenbeistand

Doppelte Betroffenheit: Bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit kann ein Strafverfahren aufenthaltsrechtliche Folgen haben. Beides wird hier zusammen gedacht.

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IT-Recht

IT- und Software-Verträge, gestörte Projekte und technische Streitpunkte – mit Fokus allein auf die IT-bezogenen Fragen.

ITVerträgeSoftware
Verträge
  • Entwicklungs-, Wartungs-, SaaS-, Cloud- und Lizenzverträge prüfen und gestalten
  • Service Level Agreements: Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Pönalen
  • Freelancer- und Dienstleisterverträge, Nutzungsrechte am Quellcode
  • Change Requests und Abnahmeregelungen
Wenn ein Projekt stockt
  • Werk- oder Dienstvertrag? Davon hängen Mängelrechte und Abnahme ab
  • Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz
  • Fristsetzung und belastbare Dokumentation von Mängeln
  • Kündigung laufender Projekte und Abrechnung des Erbrachten

Nicht umfasst: Datenschutzrecht. Wir beraten im IT-Vertragsrecht, nicht im Datenschutzrecht.

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Klarer Rahmen

Was wir übernehmen – und was nicht.

Eine kleine Kanzlei arbeitet gut, wenn sie ihre Grenzen benennt. Damit Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind.

Wir übernehmen
  • Aufenthalts- und migrationsrechtliche Verfahren
  • Miet-, Vertrags- und Forderungssachen
  • Ausgewählte verwaltungsrechtliche Verfahren
  • IT-Vertragsrecht: Entwicklung, Wartung, SaaS, Lizenzen
  • Strafverteidigung von der Vorladung bis zur Hauptverhandlung
  • Verkehrsunfallsachen und Schadensregulierung
  • Rechtliche Betreuung und betreuungsrechtliche Verfahren
Wir übernehmen nicht
  • Datenschutzrecht – wir beraten im IT-Vertragsrecht, nicht im Datenschutzrecht
  • Steuer- und Finanzverwaltungsrecht
  • Steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung
  • Rechtsberatung ohne ausdrückliche Mandatsannahme
  • Asylsachen
  • Familiensachen
  • Erbsachen
  • Arbeitsrecht
  • Fristenüberwachung vor der Mandatsannahme

Ein Mandat beginnt erst nach ausdrücklicher Bestätigung. Passt Ihr Anliegen nicht zu uns, sagen wir das früh und nennen, soweit möglich, eine geeignete Anlaufstelle.

Für Selbstständige & kleinere Unternehmen

Planbare Beratung
statt Einzelrechnungen.

Drei klar begrenzte Modelle mit definiertem Umfang. Gerichtliche und streitwertabhängige Tätigkeiten sind nicht im Grundpreis enthalten und werden gesondert unter Beachtung des RVG vereinbart.

Modell 01

Basis

Für Einzelunternehmen mit gelegentlichem Beratungsbedarf.

  • 60 Minuten Beratungszeit pro Monat
  • 2 Kurzverträge bis 5 Seiten pro Monat
  • Reaktion binnen 48 Stunden an Werktagen
  • 20 Minuten Kurztermin monatlich
Modell anfragen ↗︎
Modell 02

Business

Für kleinere Unternehmen mit laufendem Vertragsverkehr.

  • 180 Minuten Beratungszeit pro Monat
  • 5 Kurzverträge bis 10 Seiten pro Monat
  • Reaktion binnen 24 Stunden an Werktagen
  • 10 % auf Zusatzleistungen außerhalb des Kontingents
  • 30 Minuten Kurztermin monatlich
Modell anfragen ↗︎
Modell 03

Plus

Für Betriebe mit regelmäßigen rechtlichen Berührungspunkten.

  • 360 Minuten Beratungszeit pro Monat
  • 10 Kurzverträge bis 15 Seiten pro Monat
  • Reaktion binnen 8 Stunden an Werktagen
  • 20 % auf Zusatzleistungen außerhalb des Kontingents
  • 45 Minuten Kurztermin monatlich, jährlicher Legal Health Check inklusive
Modell anfragen ↗︎

Keine Gerichtsverfahren im Grundpreis. Gerichtliche und streitwertabhängige Tätigkeiten werden separat und unter Beachtung des RVG vereinbart. Die genannten Kontingente sind Vorschläge und werden im Vorgespräch auf Ihren Bedarf zugeschnitten; die Preise ergeben sich daraus.

Festpreis

Gründer-Rechtspaket

Ein klar umrissenes Angebot für Einzelunternehmen und kleine Gesellschaften – Umfang und Preis stehen vorab fest.

  • Wahl und rechtliche Einordnung der Gründungsform
  • Prüfung behördlicher Genehmigungen
  • Vertragsgrundausstattung
  • Impressums- und Pflichtangaben-Check
  • Forderungs- und Mahnprozess
  • 60-minütiges Abschlussgespräch
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Einmal jährlich

Legal Health Check

Einmal im Jahr werden anhand einer festen Checkliste geprüft:

  • Verträge
  • Forderungsmanagement
  • Behördliche Pflichten
  • Websiteangaben
  • Offene Risiken

Das Ergebnis ist ein priorisierter Maßnahmenbericht – kein allgemein formulierter Beratungsvertrag.

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Unverbindlicher Kostenorientierer

Womit ist ungefähr zu rechnen?

Kosten entstehen durch den Anlass – und ihre Höhe bestimmt sich über die Abrechnungsart. Wählen Sie beides und Sie sehen, wie die Kosten in dieser Kombination zustande kommen.

1 · Anlass
2 · Abrechnungsart

Erstberatung · Festpreis

Ein erstes Gespräch mit Einordnung Ihres Anliegens zu einem vorher genannten Betrag.

Was passiertSachverhalt aufnehmen, rechtlich einordnen, nächste Schritte und Fristen benennen.
PreisbildungFester Betrag, vor dem Gespräch vereinbart. Für Verbraucher ohne abweichende Vereinbarung gilt die gesetzliche Obergrenze von 190 € netto nach § 34 RVG.
Wann sinnvollWenn Sie zuerst wissen wollen, wie Ihre Lage ist, bevor Sie über eine Vertretung entscheiden.
BeratungshilfeBei geringem Einkommen trägt die Staatskasse die Beratung weitgehend; es bleibt eine Eigenbeteiligung von 15 €. Den Berechtigungsschein stellt das Amtsgericht am Wohnort aus.

Erstberatung · RVG

Ohne gesonderte Vereinbarung greift die gesetzliche Gebühr.

Preisbildung§ 34 RVG: für Verbraucher höchstens 190 € netto zzgl. Umsatzsteuer für das erste Beratungsgespräch.
AnrechnungFührt die Beratung in ein Mandat, wird die Beratungsgebühr regelmäßig auf die weitere Vergütung angerechnet.
RechtsschutzEine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten übernehmen. Wir bereiten die Deckungsanfrage vor; die Abrechnung läuft über Sie, die Erstattung holen Sie bei Ihrer Versicherung ein.
BeratungshilfeBei geringem Einkommen trägt die Staatskasse die Beratung weitgehend; es bleibt eine Eigenbeteiligung von 15 €. Den Berechtigungsschein stellt das Amtsgericht am Wohnort aus.

Erstberatung · Honorar

Zeitbasierte Abrechnung nach Vergütungsvereinbarung.

PreisbildungVereinbarter Stundensatz, minutengenau abgerechnet. Der Satz und eine Obergrenze werden vorab schriftlich festgehalten.
Wann sinnvollBei umfangreichen Unterlagen oder wenn der Beratungsbedarf über ein kurzes Gespräch hinausgeht.

Außergerichtliche Vertretung · Festpreis

Korrespondenz mit Gegenseite, Behörde oder Versicherung zu einem festen Preis.

Was passiertAnschreiben, Fristsetzung, Verhandlung, Vergleichsentwurf – ohne Gericht.
PreisbildungFester Preis für ein abgegrenztes Paket, etwa Widerspruch gegen einen Bescheid, Prüfung und Rüge einer Nebenkostenabrechnung oder eine einzelne Vertragsprüfung.
Wann sinnvollWenn der Aufwand absehbar ist und Sie Planungssicherheit brauchen.

Außergerichtliche Vertretung · RVG

Gesetzliche Geschäftsgebühr nach Gegenstandswert.

PreisbildungGeschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, in der Regel 1,3 Gebühren nach dem Gegenstandswert, zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Bei umfangreichen oder schwierigen Sachen ist ein höherer Satz möglich.
EinigungKommt eine Einigung zustande, entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr.
Selbst prüfenRVG-Rechner ↗︎ – zum Überschlagen des Gegenstandswerts.
RechtsschutzEine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten übernehmen. Wir bereiten die Deckungsanfrage vor; die Abrechnung läuft über Sie, die Erstattung holen Sie bei Ihrer Versicherung ein.
BeratungshilfeBei geringem Einkommen trägt die Staatskasse die Beratung weitgehend; es bleibt eine Eigenbeteiligung von 15 €. Den Berechtigungsschein stellt das Amtsgericht am Wohnort aus.

Außergerichtliche Vertretung · Honorar

Zeitbasierte Abrechnung statt Wertgebühr.

PreisbildungVereinbarter Stundensatz nach schriftlicher Vergütungsvereinbarung, mit Zwischenabrechnung und vereinbartem Budgetrahmen.
Wann sinnvollBei sehr hohem Gegenstandswert und geringem Aufwand – oder umgekehrt bei niedrigem Wert und hohem Aufwand.
HinweisRechtsschutzversicherer erstatten in der Regel nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren; die Differenz tragen Sie.

Gerichtliches Verfahren · Festpreis

Nur eingeschränkt möglich.

PreisbildungFür gerichtliche Tätigkeiten sind Festpreise nur begrenzt zulässig: Eine Vergütungsvereinbarung darf die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten (§ 49b BRAO). Ein Festpreis kommt daher praktisch nur oberhalb der RVG-Gebühren in Betracht.
Was hinzukommtGerichtskosten, bei Unterliegen die Kosten der Gegenseite sowie Sachverständigen- und Zeugenkosten.
VorabVor Klageerhebung besprechen wir das gesamte Kostenrisiko und mögliche Alternativen.

Gerichtliches Verfahren · RVG

Der Regelfall vor Gericht.

PreisbildungVerfahrensgebühr und Terminsgebühr nach Streitwert, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. In Strafsachen gelten stattdessen Rahmengebühren nach Umfang und Bedeutung des Verfahrens.
KostenrisikoWer unterliegt, trägt in der Regel auch die Gerichtskosten und die notwendigen Kosten der Gegenseite. In Arbeits- und Strafsachen gelten Besonderheiten.
RechtsschutzEine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten übernehmen. Wir bereiten die Deckungsanfrage vor; die Abrechnung läuft über Sie, die Erstattung holen Sie bei Ihrer Versicherung ein.
ProzesskostenhilfeFür das gerichtliche Verfahren: Bei geringem Einkommen und hinreichender Erfolgsaussicht übernimmt die Staatskasse die Kosten ganz oder gegen Raten. Antrag vor oder mit Klageerhebung.

Gerichtliches Verfahren · Honorar

Zeithonorar oberhalb der gesetzlichen Gebühren.

PreisbildungVereinbarter Stundensatz; die gesetzlichen Gebühren bilden die Untergrenze. Die Vereinbarung erfolgt schriftlich und vor Beginn.
ErstattungIm Fall des Obsiegens erstattet die Gegenseite nur die gesetzlichen Gebühren – die Differenz zum Honorar tragen Sie.
Wann sinnvollBei komplexen Verfahren mit hohem Abstimmungsaufwand und niedrigem Streitwert.
VerfahrenskostenhilfeFür außergerichtliche Verfahren mit Verfahrenscharakter und familienrechtsnahe Verfahren – Prüfung nach Einkommen und Vermögen.
ProzesskostenhilfeFür das gerichtliche Verfahren: Bei geringem Einkommen und hinreichender Erfolgsaussicht übernimmt die Staatskasse die Kosten ganz oder gegen Raten. Antrag vor oder mit Klageerhebung.

Erste Orientierung, keine verbindliche Kostenaussage. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall ab und werden vor Beginn der Tätigkeit ausdrücklich mit Ihnen geklärt.

So läuft es ab

Von der Anfrage bis zur Vertretung.

Derselbe Ablauf für jedes Anliegen – unabhängig von Rechtsgebiet und Sprache.

Anfrage

Ihr Anliegen geht über Formular, Telefon oder E-Mail ein.

Kapazitäts- und Interessenkollisionsprüfung

Wir prüfen Zuständigkeit, freie Kapazität und mögliche Interessenkollisionen.

Kostenklärung

Abrechnungsmodell und voraussichtliche Kosten werden offen besprochen.

Mandatsannahme

Erst die ausdrückliche Bestätigung begründet das Mandat.

Unterlagenübermittlung

Fehlende Dokumente werden benannt und sicher übermittelt.

Beratung oder Vertretung

Die anwaltliche Bearbeitung beginnt – inklusive Fristenüberwachung.

Eine rechtliche Prüfung, Beratung oder Fristenüberwachung beginnt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wissensbereich

Was in der konkreten Situation zu tun ist.

Kein Blog, sondern acht Situationen, in denen es auf Tage ankommt. Jeder Beitrag endet mit der passenden Unterlagenliste.

Was tun nach einer Vorladung?

Eine Vorladung der Polizei als beschuldigte Person müssen Sie nicht wahrnehmen; eine Aussagepflicht besteht nicht. Sie haben das Recht zu schweigen – und dieses Recht schadet Ihnen nicht. Sinnvoll ist zunächst die Akteneinsicht: Erst wenn bekannt ist, was vorgeworfen wird und worauf sich der Vorwurf stützt, lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist. Eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts hat dagegen andere Rechtsfolgen. Melden Sie sich vor dem Termin bei uns.

Diese Unterlagen brauchen wir
  • Vorladungsschreiben vollständig, mit allen Seiten
  • Aktenzeichen und Name der ermittelnden Dienststelle
  • Datum, an dem das Schreiben zugestellt wurde
  • Bereits vorliegende Schreiben in derselben Sache
  • Angabe, ob bereits eine Aussage gemacht wurde
Verteidigung anfragen ↗︎
Welche Unterlagen benötigt die Ausländerbehörde?

Welche Unterlagen verlangt werden, hängt vom Aufenthaltszweck ab – Erwerbstätigkeit, Studium, Familiennachzug oder Niederlassungserlaubnis führen zu unterschiedlichen Listen. Fast immer geprüft werden Identität, gesicherter Lebensunterhalt, Wohnraum, Krankenversicherung und Sprachkenntnisse. Unvollständige Anträge sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Wir stellen die Liste vor der Antragstellung zusammen.

Diese Unterlagen brauchen wir
  • Reisepass, alle Seiten mit Stempeln, sowie bisherige Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung und Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag und die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Sprachzertifikat, soweit vorhanden
  • Heirats-, Geburts- oder Sorgerechtsurkunden bei Familiennachzug, mit Übersetzung
Verfahrensplan anfragen ↗︎
Mahnbescheid erhalten: Welche Frist gilt?

Ab Zustellung des Mahnbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Datum auf dem gelben Zustellungsumschlag, nicht mit dem Datum des Bescheids. Wird nicht widersprochen, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen – danach ist nur noch ein Einspruch innerhalb von zwei Wochen möglich. Der Widerspruch muss nicht begründet werden; er hält lediglich das Verfahren offen. Bewahren Sie den Umschlag auf, er belegt das Zustelldatum.

Diese Unterlagen brauchen wir
  • Mahnbescheid vollständig, mit Aktenzeichen
  • Zustellungsumschlag mit dem eingetragenen Zustelldatum
  • Widerspruchsformular, sofern beigefügt
  • Rechnung oder Vertrag, auf den sich die Forderung stützt
  • Bisheriger Schriftwechsel mit der Gegenseite
Widerspruch prüfen lassen ↗︎
Was darf ein rechtlicher Betreuer entscheiden?

Nur das, was das Gericht ausdrücklich als Aufgabenkreis bestimmt hat – etwa Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten oder Wohnungsangelegenheiten. Außerhalb dieser Aufgabenkreise besteht keine Vertretungsmacht. Die betreute Person bleibt geschäftsfähig, soweit nichts anderes angeordnet ist, und ihre Wünsche sind maßgeblich. Für besonders eingreifende Maßnahmen – etwa eine Unterbringung oder die Kündigung der Wohnung – ist zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung erforderlich.

Diese Unterlagen brauchen wir
  • Betreuerausweis oder Bestellungsurkunde
  • Beschluss des Betreuungsgerichts mit den Aufgabenkreisen
  • Vorhandene Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
  • Aktuelle Schreiben von Behörden, Banken oder Einrichtungen
  • Ärztliche Unterlagen, soweit vorhanden
Betreuung besprechen ↗︎
Nebenkostenabrechnung erhalten: Was ist zu prüfen?

Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen – danach kann der Vermieter eine Nachzahlung grundsätzlich nicht mehr verlangen. Prüfen lassen sich der Umlageschlüssel, die Umlagefähigkeit der einzelnen Positionen, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, die nicht umgelegt werden dürfen, sowie die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen. Sie haben Anspruch auf Einsicht in die Belege. Einwendungen sind innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung zu erheben.

Diese Unterlagen brauchen wir
  • Nebenkostenabrechnung vollständig, mit allen Anlagen
  • Mietvertrag, insbesondere die Regelung zu Betriebskosten
  • Abrechnungen der beiden Vorjahre zum Vergleich
  • Nachweise über geleistete Vorauszahlungen
  • Datum, an dem die Abrechnung zugegangen ist
Abrechnung prüfen lassen ↗︎
Kündigung der Wohnung erhalten: Was gilt jetzt?

Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter ist nur mit berechtigtem Interesse wirksam – etwa Eigenbedarf oder erhebliche Vertragsverletzung – und muss dies im Kündigungsschreiben begründen. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer drei, sechs oder neun Monate. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann in bestimmten Fällen durch vollständige Nachzahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage unwirksam werden. Widersprechen können Sie bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist.

Diese Unterlagen brauchen wir
  • Kündigungsschreiben mit Umschlag und Zustelldatum
  • Mietvertrag mit allen Nachträgen
  • Nachweise über gezahlte Mieten der letzten zwölf Monate
  • Schriftwechsel mit dem Vermieter
  • Unterlagen zu Härtegründen, etwa Attest, Nachweis über Schwerbehinderung, Schulbescheinigung
Kündigung prüfen lassen ↗︎
Ablehnender Bescheid der Ausländerbehörde: Was tun?

Entscheidend ist die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids: Sie nennt Frist, Form und die zuständige Stelle. In der Regel gilt ein Monat ab Zustellung für Widerspruch oder Klage. Die Frist läuft ab dem Tag der Zustellung, nicht ab dem Datum des Bescheids. Wird sie versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und lässt sich nur noch in engen Ausnahmefällen angreifen. Bei ausreisepflichtigen Konstellationen kann zusätzlich ein Eilantrag erforderlich sein.

Diese Unterlagen brauchen wir
  • Bescheid vollständig, einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung
  • Umschlag oder Postzustellungsurkunde mit Zustelldatum
  • Antrag und alle eingereichten Unterlagen
  • Reisepass und bisherige Aufenthaltstitel
  • Schriftwechsel mit der Behörde
Frist sichern ↗︎
Softwareprojekt gescheitert: Welche Rechte habe ich?

Zuerst ist die Vertragsart zu bestimmen: Ein Werkvertrag schuldet einen Erfolg, ein Dienstvertrag nur das Bemühen – davon hängen Mängelrechte, Abnahme und Kündigungsmöglichkeiten ab. Bei Werkverträgen bestehen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz, in der Regel nach erfolgloser Fristsetzung. Wichtig ist eine belastbare Dokumentation von Leistungsbeschreibung, Abnahmen, Mängelmeldungen und Fristsetzungen. Datenschutzrechtliche Fragen sind von dieser Beratung nicht umfasst.

Diese Unterlagen brauchen wir
  • Vertrag mit allen Anlagen, Leistungsbeschreibung und Pflichtenheft
  • Angebote, Auftragsbestätigungen und Änderungsvereinbarungen
  • Abnahmeprotokolle und Ticket- oder Mängellisten
  • Schriftwechsel zu Mängeln und Fristsetzungen
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
IT-Vertrag prüfen lassen ↗︎
Kosten, Mandat & Vertraulichkeit

Häufige Fragen zur anwaltlichen Tätigkeit.

Transparenz von Anfang an: Wie Beratung und Vertretung abgerechnet werden, wie ein Mandat zustande kommt und worauf Sie sich verlassen können.

Ist die Erstberatung kostenlos?
Nein. Eine anwaltliche Beratung ist eine vergütungspflichtige Leistung. Für die erste Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sieht das Gesetz eine Obergrenze vor: Nach § 34 RVG beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 € netto (zzgl. Umsatzsteuer), sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Den genauen Rahmen besprechen wir vor Beginn offen mit Ihnen.

§ 34 RVG nachlesen ↗︎
Rechne ich über meine Rechtsschutzversicherung ab?
Die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung erfolgt ausschließlich über Sie als Mandantin oder Mandanten. Wir unterstützen Sie dabei gerne, bereiten die Deckungsanfrage vor und stellen die nötigen Unterlagen zusammen. Unsere Rechnungen richten sich jedoch an Sie und werden in der Regel von Ihnen beglichen – die Erstattung nehmen Sie anschließend mit Ihrer Versicherung vor.
Wie berechnen sich die anwaltlichen Kosten?
Ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Zivil- und Verwaltungssachen bemisst sich die Vergütung nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert (Wertgebühren nach RVG). In Strafsachen gelten stattdessen Rahmengebühren, die sich nach Umfang und Bedeutung des Verfahrens innerhalb eines gesetzlichen Rahmens bestimmen. Wir arbeiten mit klar benannten Abrechnungsmodellen:

Erstberatung – für Verbraucher nach § 34 RVG auf höchstens 190 € netto begrenzt.Festpreis – für abgrenzbare Leistungen wie Vertragsprüfung, Gründer-Rechtspaket oder Legal Health Check.Stundenhonorar – nach Vergütungsvereinbarung, bei laufender Begleitung ohne festen Gegenstandswert.RVG – gesetzliche Gebühren nach Gegenstandswert, in Strafsachen als Rahmengebühren.Rechtsschutzversicherung – wir bereiten die Deckungsanfrage vor; abgerechnet wird über Sie.Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe – bei geringem Einkommen; wir sagen Ihnen, ob die Voraussetzungen in Betracht kommen.Monatliche Beratungspakete – für Selbstständige und kleinere Unternehmen, ohne gerichtliche Tätigkeiten.
Kosten vorab selbst überschlagen:

RVG-Rechner (rvg-rechner.de) ↗︎  ·  RVG im Volltext ↗︎
Wann kommt ein Mandat zustande?
Ein Mandat besteht erst, wenn wir die Übernahme ausdrücklich bestätigt und die Kosten geklärt haben. Mandatsvereinbarung und Vollmacht dokumentieren regelmäßig den vereinbarten Umfang. Ein Mandat entsteht nicht beiläufig durch eine Anfrage, ein Gespräch oder eine Nachricht – erst nach der ausdrücklichen Bestätigung beginnt die anwaltliche Bearbeitung Ihres Anliegens.
Sind meine Angaben vertraulich?
Ja. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (u. a. § 43a BRAO). Was Sie uns anvertrauen, bleibt vertraulich und wird sicher behandelt. Bitte übermitteln Sie besonders sensible Unterlagen erst über einen dafür geeigneten, geschützten Weg – nicht über offene Kanäle wie WhatsApp.
Wie ist die Haftung abgesichert?
Fehler sind menschlich und lassen sich auch bei größter Sorgfalt nie vollständig ausschließen – auch wenn wir mit klaren Abläufen, Fristenkontrolle und dem Vier-Augen-Prinzip viel dafür tun, sie zu vermeiden. Sollte dennoch einmal ein Fehler geschehen, greift unsere Berufshaftpflichtversicherung. Sie kommt für den entstandenen Schaden auf, damit Ihnen als Mandantin oder Mandant keine Nachteile entstehen.