Basis
Für Einzelunternehmen mit gelegentlichem Beratungsbedarf.
- 60 Minuten Beratungszeit pro Monat
- 2 Kurzverträge bis 5 Seiten pro Monat
- Reaktion binnen 48 Stunden an Werktagen
- 20 Minuten Kurztermin monatlich
Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Familiennachzug und Verfahren gegenüber der Ausländerbehörde – mit benanntem Verfahrensplan statt allgemeiner Begleitung.
Statt allgemeiner Begleitung erhalten Sie einen benannten Plan – wer zuständig ist, was fehlt, was in welcher Reihenfolge folgt.
Frist: Gegen einen ablehnenden Bescheid gilt in der Regel ein Monat ab Zustellung. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Nicht umfasst: Asylverfahren.
Anliegen besprechen ↗︎Mietverhältnisse von der Nebenkostenabrechnung bis zur Kündigung – und die Prüfung und Gestaltung von Verträgen im Alltag und Geschäftsverkehr.
Fristen: Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung sind binnen zwölf Monaten ab Zugang zu erheben. Der Widerspruch gegen eine Kündigung ist spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zu erklären.
Anliegen besprechen ↗︎Offene Forderungen durchsetzen oder abwehren – von der ersten Mahnung über den Mahnbescheid bis zur Zwangsvollstreckung. Auch bei Verkehrsunfällen.
Frist: Ab Zustellung des Mahnbescheids haben Sie zwei Wochen für den Widerspruch. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre zum Jahresende.
Anliegen besprechen ↗︎Bescheide prüfen, Fristen und Widersprüche wahren und die Kommunikation mit Ämtern verlässlich führen – bis zum Verwaltungsgericht.
Frist: In der Regel ein Monat ab Zustellung für Widerspruch oder Klage. Entscheidend ist die Rechtsbehelfsbelehrung – fehlt sie, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Nicht umfasst: Steuer- und Finanzverwaltungsrecht.
Anliegen besprechen ↗︎Von Vorladung, Durchsuchung und Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung – mit früher Akteneinsicht statt vorschneller Aussage.
Doppelte Betroffenheit: Bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit kann ein Strafverfahren aufenthaltsrechtliche Folgen haben. Beides wird hier zusammen gedacht.
Anliegen besprechen ↗︎IT- und Software-Verträge, gestörte Projekte und technische Streitpunkte – mit Fokus allein auf die IT-bezogenen Fragen.
Nicht umfasst: Datenschutzrecht. Wir beraten im IT-Vertragsrecht, nicht im Datenschutzrecht.
Anliegen besprechen ↗︎Eine kleine Kanzlei arbeitet gut, wenn sie ihre Grenzen benennt. Damit Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind.
Ein Mandat beginnt erst nach ausdrücklicher Bestätigung. Passt Ihr Anliegen nicht zu uns, sagen wir das früh und nennen, soweit möglich, eine geeignete Anlaufstelle.
Drei klar begrenzte Modelle mit definiertem Umfang. Gerichtliche und streitwertabhängige Tätigkeiten sind nicht im Grundpreis enthalten und werden gesondert unter Beachtung des RVG vereinbart.
Für Einzelunternehmen mit gelegentlichem Beratungsbedarf.
Für kleinere Unternehmen mit laufendem Vertragsverkehr.
Für Betriebe mit regelmäßigen rechtlichen Berührungspunkten.
Keine Gerichtsverfahren im Grundpreis. Gerichtliche und streitwertabhängige Tätigkeiten werden separat und unter Beachtung des RVG vereinbart. Die genannten Kontingente sind Vorschläge und werden im Vorgespräch auf Ihren Bedarf zugeschnitten; die Preise ergeben sich daraus.
Ein klar umrissenes Angebot für Einzelunternehmen und kleine Gesellschaften – Umfang und Preis stehen vorab fest.
Einmal im Jahr werden anhand einer festen Checkliste geprüft:
Das Ergebnis ist ein priorisierter Maßnahmenbericht – kein allgemein formulierter Beratungsvertrag.
Paket anfragen ↗︎Kosten entstehen durch den Anlass – und ihre Höhe bestimmt sich über die Abrechnungsart. Wählen Sie beides und Sie sehen, wie die Kosten in dieser Kombination zustande kommen.
Ein erstes Gespräch mit Einordnung Ihres Anliegens zu einem vorher genannten Betrag.
Erste Orientierung, keine verbindliche Kostenaussage. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall ab und werden vor Beginn der Tätigkeit ausdrücklich mit Ihnen geklärt.
Derselbe Ablauf für jedes Anliegen – unabhängig von Rechtsgebiet und Sprache.
Ihr Anliegen geht über Formular, Telefon oder E-Mail ein.
Wir prüfen Zuständigkeit, freie Kapazität und mögliche Interessenkollisionen.
Abrechnungsmodell und voraussichtliche Kosten werden offen besprochen.
Erst die ausdrückliche Bestätigung begründet das Mandat.
Fehlende Dokumente werden benannt und sicher übermittelt.
Die anwaltliche Bearbeitung beginnt – inklusive Fristenüberwachung.
Eine rechtliche Prüfung, Beratung oder Fristenüberwachung beginnt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Kein Blog, sondern acht Situationen, in denen es auf Tage ankommt. Jeder Beitrag endet mit der passenden Unterlagenliste.
Transparenz von Anfang an: Wie Beratung und Vertretung abgerechnet werden, wie ein Mandat zustande kommt und worauf Sie sich verlassen können.